Bad Köstritz (bis 1926 Köstritz) liegt am Fluss Weiße Elster im thüringischen Landkreis Greiz, nördlich von Gera
Bundesland
Landkreis
Einwohner
3723 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07586
Vorwahl
036605
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Köstritz – Öffnungszeiten
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Die Stadt Bad Köstritz hat ein Verfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet, um planungsrechtliche Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) nördlich des Chemiewerkes Bad Köstritz zu schaffen. Dies betrifft eine Fläche von etwa 6,6 ha, die bisher landwirtschaftlich genutzt wird. Die Änderung soll den Energiebedarf des Chemiewerkes durch regenerative Quellen decken und den Standort stärken. Ein Bebauungsplan für das Sondergebiet PV-FFA wird parallel aufgestellt, und eine Umweltprüfung wird durchgeführt.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.